Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
28.04.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025
23.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
13.08.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
30.08.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
11.05.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
14.07.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
02.07.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
01.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
09.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
04.06.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
04.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 30.09.2016
28.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.11.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.01.2013 bis zum 31.12.2013
14.01.2013
Neueintragungen